Kosten einmalig
Das Honorar für die Vermittlung, Organisation und die sprachliche Unterstützung beträgt einmalig EUR 395,00 zzgl. 19% MwSt. EUR 75,05 = gesamt EUR 470,05.
Es handelt sich dabei um ein einmaliges Vermittlungshonorar und keinen Jahresvertrag. In diesen Kosten sind enthalten: eine umfassende Beratung, die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Vermittlung einer Pflegekraft inkulsive der gesamten Betreuung für die Dauer der Pflege.
Kosten monatlich
Für die komplette Koordination, Abstimmung und Organisation fallen monatlich Kosten in Höhe von EUR 79,83 zzgl. 19% MwSt. EUR 15,17 = gesamt EUR 95,00
Kosten
Betreuerin
Die Kosten für die Betreuerin/Pflegerin beziehungsweise Haushaltshilfe sind abhängig vom Umfang der zu erledigenden Aufgaben im Haushalt, der Pflegestufe sowie der Qualifikation, Erfahrung und
Deutschkenntnisse. Sie liegen zwischen 1.860 EUR bis zu 3.000 EUR brutto monatlich. Hinzu kommen Reisekosten alle zwei bis drei
Monate (je nach Einsatzdauer) für den Fernreisebus für Hin- und Rückfahrt in Höhe von 180
EUR. In Köln und Umgebung ist auch eine stundenweise Pflege für 17,00
Euro pro Stunde möglich.
Die monatlichen Leistungen aus der Pflegeversicherung für häusliche Pflege werden seit dem 1.1.2017 nach Pflegegraden erstattet. In welcher Höhe entnehmen Sie der Übersicht:
Pflegegrad (PG) | privates Pflegegeld* | ambulanter Pflegedienst | |||
PG 1 | 0,00 EUR* | 0,00 EUR | |||
PG 2 | 316,00 EUR | 689,00 EUR | |||
PG 3 | 545,00 EUR | 1.298,00 EUR | |||
PG 4 | 728,00 EUR | 1.612,00 EUR | |||
PG 5 | 901,00 EUR | 1.995,00 EUR |
Die Pflegegrade orientieren sich an der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2.
* Pflegebedürftige in PG 1 erhalten unter anderem Pflegeberatung, Beratung in eigener Häuslichkeit, Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes in einer Höhe bis zu 125 EUR zweckgebundener Kostenerstattung.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Ratgeber Pflege vom Bundesminsiterium für Gesundheit zum Dwonload.
„Bei mir können Sie sich auf einen qualitativ hochwertigen Rundum-Service in der Pflegevermittlung verlassen.“
Iwona Szostak